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   OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 269/06   

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https://dejure.org/2006,9937
OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 269/06 (https://dejure.org/2006,9937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.2006 - 20 W 269/06 (https://dejure.org/2006,9937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 20 W 269/06 (https://dejure.org/2006,9937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 875 BGB, § 1192 BGB, § 13 GBO, § 22 GBO, § 27 S 1 GBO
    Grundbuchverfahren: Antragsberechtigung hinsichtlich der Löschung einer Grundschuld; Erforderlichkeit der Zustimmung des Eigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungserfordernis bei der berichtigenden Löschung eines Grundpfandrechts; Antragsberechtigung des früheren Eigentümers bei Leistung auf die persönliche Schuld und Löschungsbewilligung

  • Wolters Kluwer

    (Grundbuchverfahren: Antragsberechtigung hinsichtlich der Löschung einer Grundschuld; Erforderlichkeit der Zustimmung des Eigentümers)

  • Judicialis

    BGB § 875; ; BGB § 1192; ; GBO § 13; ; GBO § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Löschung einer Grundschuld - Antragsberechtigung; Zustimmung des Eigentümers; Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berichtigende Löschung eines Grundpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 269/06
    Dies scheitert aber daran, dass das Grundbuch nicht unrichtig ist, weil die Tilgung der persönlichen Forderung nicht zum Erlöschen der Grundschuld geführt hat und die ... ...kasse bis zum Vollzug der Löschung im Grundbuch trotz der erteilten Löschungsbewilligung Gläubigerin der Grundschuld geblieben ist (BGH WM 1993, 849, 854; Dörrie, aaO., Seite 721).
  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 147/01

    Freistellung von der dinglichen Haftung aus einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 269/06
    Deshalb ist die Grundschuld nicht auf die Antragstellerin übergegangen, sondern wegen der fehlenden Akzessorietät in ihrem dinglichen Bestand unberührt geblieben, nur die persönliche Forderung ist gemäß § 362 BGB erloschen (BGH NJW-RR 2003, 11, 12; Palandt/Bassenge: BGB, 65. Aufl., § 1191, Rdnr. 35, 37; Martinek: Sachenrecht, 2. Aufl., 2005, § 1191, Rdnr. 114).
  • LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09

    Pfändung einer nicht valutierten Grundschuld

    Dem steht der im Sachen-, Zwangsvollstreckungs- und im Grundbuchrecht zu beachtende Bestimmtheitsgrundsatz entgegen, wonach klar zum Ausdruck kommen muss, welches Recht von einer Pfändung erfasst ist und welche Grundbucheintragungen auf Grund dessen vorgenommen werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2006 - Az.: 20 W 269/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdnr. 27, 57; Demharter, GBO, 25. Auflage, § 27 GBO, Rdnr. 11).
  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08

    Antrag mit Amtsannahme

    Da sich aus den zu den Grundakten gereichten Urkunden nicht ergibt, dass das Grundbuch in Ansehung der vorgenannten Grundschuld unrichtig ist (§ 27 S. 2 GBO - vgl. hierzu OLG Frankfurt v. 04.07.2006 - 20 W 269/06 - juris Rn 9), ist gemäß § 27 S. 1 GBO für die Löschung der Grundschuld neben einer Löschungsbewilligung der Grundschuldgläubigerin (§ 19 GBO) eine Zustimmung des eingetragenen Grundstückseigentümers erforderlich.
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